In der Großen Kreisstadt Glauchau gibt es insgesamt 16 Kindertagesstätten unterschiedlicher Träger, wovon 11 als Kinderkrippen-Kindergarten-Kombination und 5 als Hort betrieben werden. Darüber hinaus gibt es derzeit 4 Kindertagespflegestellen als Alternativangebot zur Krippeneinrichtung.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte die entsprechende Rubrik in der Navigationsleiste oder folgen den oben stehenden Links. Einen Überblick zum Glauchauer Kinderbetreuungsangebot erhalten Sie außerdem in folgendem Dokument:
Für die Anmeldung in einer Glauchauer Kindertagesstätte benötigen Sie als Personensorgeberechtigte eine Kinderbetreuungskarte, die Sie nach Vorlage Ihres Personalausweises und der Geburtsurkunde Ihres Kindes im Bürgerbüro der Stadt Glauchau erhalten.
Die Aufnahme- und Betreuungsmodalitäten regelt die Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kita-Satzung), die Sie in der Rubrik Ortsrecht/ Satzung finden.