Allgemeine Informationen zu den Glauchauer Kinderbetreuungseinrichtungen

In der Großen Kreisstadt Glauchau gibt es gegenwärtig insgesamt 16 Kindertagesstätten unterschiedlicher Träger, wovon elf als Kinderkrippen-Kindergarten-Kombination und fünf als Hort betrieben werden. Darüber hinaus gibt es derzeit vier Kindertagespflegestellen als Alternativangebot zur Krippeneinrichtung.

Kinderbetreuungskarte

Für die Anmeldung in einer Glauchauer Kindertagesstätte benötigen Sie als Personensorgeberechtigte eine Kinderbetreuungskarte, die Sie nach Vorlage Ihres Personalausweises und der Geburtsurkunde Ihres Kindes im Bürgerbüro der Stadt Glauchau erhalten.

Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

Die Aufnahme- und Betreuungsmodalitäten regelt die "Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kita-Satzung)" sowie die "1. Änderungssatzung zur Kita-Satzung".

Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau

Die Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau finden Sie jeweils in der aktuell gültigen Anlage zur Kita-Satzung (Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte).