Vereinsförderung

Die Große Kreisstadt Glauchau gewährt nach Maßgabe ihrer VEREINSFÖRDERRICHTLINIE und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuschüsse zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der öffentlichen Arbeit gemeinnütziger Vereine.

Der Antrag auf eine Vereinsförderung im Jahr 2024 ist bis spätestens zum 30.09.2023 bei der Kulturverwaltung einzureichen.