Lärmaktionsplanung 2024
Die europäische Richtlinie 2002/49/EG, in Kraft getreten am 18.07.2002, hat zum Ziel, schädlichen Umgebungslärm vorzubeugen, ihn zu verringern oder ihn zu vermeiden. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Jahr 2005. Nach § 47 c Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Dokumentation der Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen vorzunehmen.
Die Lärmkartierung ist turnusmäßig alle fünf Jahre durchzuführen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen der Information der Öffentlichkeit und bilden eine wichtige Grundlage für die anschließend erforderliche kommunale Lärmaktionsplanung.
Für die Große Kreisstadt Glauchau wurde im Jahr 2022 die Pflichtkartierung der Trassenabschnitte der Bundesautobahn A4 und der Bundesstraße B175 als Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/Jahr) durchgeführt. Die erstellten Lärmkarten können online als interaktive Karten auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.luis.sachsen.de/fachbereich-laerm eingesehen werden.
- Für die Große Kreisstadt Glauchau ist im Ergebnis folgendes festzustellen: Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Stadt Glauchau besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.
- Schul- und Krankenhausstandorte sind nicht betroffen.
- Lärmschutzmaßnahmen an der A4 und der B175 liegen in Verantwortung des zuständigen Baulastträgers, wodurch der kommunale Handlungsspielraum limitiert ist.
Hier bestehen bereits Lärmschutzmaßnahmen. - Für den weiteren Ausbau der B 175 westlich Glauchau liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor. Dieser beinhaltet Lärmschutzmaßnahmen nach aktueller Gesetzgebung, welche mit dem jetzt vorgesehenen vierspurigen Ausbau umgesetzt werden.
Der beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Glauchau vom 31. Mai 2018 ist auf Basis der Lärmkartierung 2022 fortzuschreiben. Aus genannten Gründen ist vorgesehen, insbesondere durch die fehlende Perspektive auf Umsetzung weiterer geeigneter Schallschutzmaßnahmen eine Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan zu erstellen.
Die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung werden auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de im Rahmen der online-Beteiligung zugänglich gemacht.
Zusätzlich liegen sie im Zeitraum vom 1. November bis 1. Dezember 2023 im Rathaus, Markt 1 in 08371 Glauchau, im Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 5.04 während der Sprechzeiten:
Montag - Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 13:00 – 18:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ihre Hinweise können Sie während der Auslagefrist schriftlich bei der Stadtverwaltung einreichen oder zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 47 e Abs. 3 BImSchG das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung der Schienenwege des Bundes zuständig ist. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 13. März bis 24. April 2023 statt. Die zweite Phase beginnt, nachdem der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht wurde.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.laermaktionsplan-schiene.de.