Wahl der Friedensrichter

Wahl der Friedensrichter Amtsperiode 2025 – 2029

Die Amtszeit der amtierenden Friedensrichterin und ihres Stellvertreters endet zum 31. Dezember 2024, sodass die Stadt Glauchau interessierte Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) sucht, die diese ehrenamtliche Tätigkeit für die neue Amtsperiode 2025 - 2029 übernehmen möchten.

Weitere Informationen über die Schiedsstelle im Rathaus finden Sie hier.

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Der Schiedsstellenbezirk umfasst neben Glauchau ebenfalls Callenberg und dessen Ortschaften aufgrund einer Zweckvereinbarung nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz.

Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Ein Friedensrichter sollte kompetent, feinfühlig und bereit sein, soziale Verantwortung für ihre Mitbürger/innen zu übernehmen. Weiterhin sollte der Friedensrichter schreibgewandt, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung besitzen.

Friedensrichter soll nach § 4 Abs. 4 SächsSchiedsGütStG nicht sein, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird
  •  nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt
  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
  • für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war
 
Friedensrichter kann nicht sein, wer
  • als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
  • das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwaltes ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist;
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  • durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist;
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.

Die Stadt Glauchau kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.

Bis zum 30.08.2024 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger schriftlich, unter Verwendung des angefügten Bewerbungsformulars und unter Beifügung eines kurzen tabellarischen Lebenslaufs, für das Ehrenamt bewerben.

In der Oktobersitzung des Stadtrates wählt dieser unter allen Bewerbern den Friedensrichter (m/w/d) und dessen Stellvertreter.

Die neu gewählten Friedensrichter werden dann vom Vorsitzenden des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal vereidigt und ins Amt berufen.

Die neu gewählten Friedensrichter werden durch die Stadt Glauchau über den Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – BDS – hinreichend ausgebildet. Während der Amtszeit besteht immer die Möglichkeit an der Teilnahme an regionalen Seminaren und Fortbildungen. Alle damit zusammenhängenden Kosten trägt die Stadt Glauchau.

Die Friedensrichter erhalten für eventuelle Aufwendungen oder Verdienstausfälle eine monatliche Entschädigung nach der Entschädigungssatzung für Ehrenamtlich Tätige der Stadt Glauchau.