Änderungen beim Kinderreisepass

Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Dieser Beschluss wurde aus mehreren Gründen gefasst. Da Kinderreisepässe über keinen Chip verfügen und somit nur schwach geschützt sind, durften sie nicht länger als 12 Monate gültig sein und mussten jährlich beantragt werden. Ebenfalls wurden sie nicht in allen Staaten als gültiges Ausweisdokument anerkannt bzw. fordern manche Länder eine Restgültigkeit von drei bis sechs Monaten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Oktober 2023 den Beschluss der Abschaffung von Kinderreisepässen veröffentlicht. Damit wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Für Ihr Kind kann nun weiterhin ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Jahren beantragt werden. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument dadurch vorzeitig ungültig wird.

Da diese Personalausweise und Reisepässe in der Bundesdruckerei gefertigt werden, beträgt die Bearbeitungszeit vier bis sechs Wochen. Eine sofortige Ausstellung im Einwohnermeldeamt ist somit nicht möglich. Beantragen Sie daher unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Zur Beantragung muss Ihr Kind anwesend sein. Benötigt werden die Geburtsurkunde im Original, ein aktuelles biometrisches Foto und das Einverständnis beider Sorgeberechtigen. Damit nicht beide Elternteile anwesend sein müssen, kann das Einverständnis durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. 

Die anfallenden Gebühren bezahlen Sie sofort bei der Beantragung.
  • Personalausweis für unter 24-Jährige: 22,80 Euro
  • Reisepass für unter 24-Jährige: 37,50 Euro

Welche Einreisedokumente in Ihrem Urlaubsort notwendig sind, erfahren Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) bei der jeweiligen Botschaft oder dem Reiseveranstalter.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter Bürgerservice/Ausweis & Pass/Beantragung Kinderreisepass.