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Beauftragte

 

Senioren- und Behindertenbeauftragte
Elke Köhler
Markt 1
08371 Glauchau
Tel.: 03763 - 6 54 00 / Zi.: 6.14

Gleichstellungsbeauftragte von Frau und Mann
Beatrix Haupt
Markt 1
08371 Glauchau
Tel.: 03763 - 6 52 20 / Zi.: 4.28


Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann hat die Aufgabe, die im Artikel 3. Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Gleichstellung von Frau und Mann durchzusetzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, Diskriminierung von Frauen abzubauen. In der Zuständigkeit der Beauftragten liegen damit alle gleichstellungs- und frauenrelevanten Fragen und Angelegenheiten. Als frauenrelevant sind solche Fragen zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder stärkerem Maße berühren als die von Männern.
Sie ist der Umsetzung des Verfassungsauftrages „Gleichstellung von Frau und Mann“ verpflichtet.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat für ihr Zuständigkeitsgebiet konkrete Maßnahmen zu initiieren oder zu unterstützen, die dem Ziel dienen:

a) Bedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern die Teilhabe an Erwerbs- und Familienarbeit ermöglichen
b) das öffentliche Bewusstsein für Gleichstellungsprobleme zu sensibilisieren und die Interessen von Frauen zu stärken
c) Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verhindern oder abzubauen.

Sie erfüllt nach ihrem Auftrag vier formale Funktionen:

1. Information und Beratung
2. Konzeptentwicklung und Initiierung systematischer Gleichstellungspolitik
3. Artikulation und Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen
4. Vermittlung zwischen Fraueninitiativen, Bürgerinnen, Verwaltung, Politik

Als Beschäftigte der Stadtverwaltung ist sie zuständig für das gesamte Stadtgebiet und für alle hier lebenden und arbeitenden Personen. Sie ist dem Oberbürgermeister direkt unterstellt, arbeitet weisungsfrei, Parteien unabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst.

Ihre Aufgaben gliedern sich in drei Bereiche:

1. Mitwirkung am Prozess der Willensbildung in kommunalpolitischen Gremien
2. verwaltungsinterne Kontroll- und Initiativfunktion
3. Anstöße zur Verbesserung der Chancengleichheit im Stadtgebiet

*** Termine nach Absprache ***