Das Glauchauer Stadtwappen

 
Das vorliegende Wappen entstand in seiner heutigen Ansicht im 19. Jahrhundert.
Glauchau erhielt am 15. April 1897 die Genehmigung der "Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau" zur Führung des von der Direktion des Hauptstaatsarchives Dresden festgestellten Wappens. Im blauen Feld des Wappens befindet sich eine silberne Burg mit rotem Dach und Fähnchen in rot und silber-weiß. Beseitet wird diese Burg rechts (heraldisch) von dem Schönburgischen Wappen (rot und silber-weiß) 4fach schräg rechts geteilt und links von einem silber-weißen Halbmond.
 
Zur Beachtung:
Das Recht zur Wappenführung ist laut § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO für die Stadt Glauchau begründet. Die Verwendung dieses Hoheitszeichens unterliegt gesetzlichem Schutz. Das ausschließliche Benutzungsrecht für das Stadtwappen steht der Stadt als öffentlichem Hoheitsträger zu.
 
Eine Nutzung durch Dritte bedarf der Genehmigung des Hoheitsträgers (Stadt Glauchau) und kann nach Prüfung im Einzelfall gestattet werden, soweit dies im städtischen Interesse liegt. Die Genehmigung für die Nutzung des Stadtwappens wird von der Stadt Glauchau erteilt.