Stadtentwicklungskonzept Glauchau 2030+

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Glauchau 2030+ bietet einen gesamtstädtischen Überblick zu den vielfältigen Querschnittsthemen der Stadtentwicklung. Sechs anschaulich aufbereitete Fachteile zeigen den Status Quo wie auch Entwicklungsperspektiven und -potenziale auf. Darüber hinaus sind Schwerpunkträume für die Stadtentwicklung mit Projektvorschlägen und Maßnahmen dargelegt. Über dem Ganzen steht ein, auf Basis umfangreicher Analysen und gemeinschaftlicher Konzeptarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Glauchau in öffentlichen Werkstätten entwickeltes, räumliches Leitbild. Das im Juni 2016 vom Stadtrat beschlossene Stadtentwicklungskonzept Glauchau 2030+ ist als Leitlinie des Handelns der Stadtverwaltung, des Stadtrates, aber auch der weiteren Akteure einer lebendigen Stadtgesellschaft zu verstehen und soll gemeinschaftlich aktiv umgesetzt werden.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Nach weitreichender Analyse des Glauchauer Einzelhandels im Jahr 2017 erfolgte eine Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) mit Beschluss durch den Stadtrat im Februar 2018. Die im Konzept herausgearbeitete, hierarchisch gegliederte Zentren- und Standortstruktur weist die schützenswerten Bereiche des Glauchauer Einzelhandels aus, eine ortsspezifisch erstellte Liste beschreibt das für Glauchau zentren- und nahversorgungsrelevante Sortiment. Das kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet den gutachterlich unterlegten Rahmen für eine gezielte Stadtentwicklung des Einzelhandels und ist zugleich grundlegendes Fachkonzept für dessen künftige bauleitplanerische Steuerung.

Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan (2018)

Auf Basis der im Jahr 2017 durchgeführten Pflichtkartierung für die Trassenabschnitte der Bundesautobahn (A4) und der Bundesstraße (B175) auf Glauchauer Gemeindegebiet wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit der Lärmaktionsplan erstellt. Dieser ist in Form der Berichterstattung an das zuständige Ministerium des Freistaates Sachsen als Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan online verfügbar (pdf-Download mit unten stehendem Link). Lärmkarten und Aktionspläne sollen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Eine Aktualisierung der Lärmkarten erfolgt nach gesetzlich vorgegebenem Turnus im Jahr 2022.