Öffnungszeiten Bürgerbüro
Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten kann per Telefon oder E-Mail ein Termin vereinbart werden. Es gelten folgende Zeiträume:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung:
Bürgerbüro und Wohngeldstelle unter Tel.: 03763/65-145, -148, -149 sowie unter buergerbuero@glauchau.de. Anfragen zu Gewerbeangelegenheiten bitte unter Tel.: 03763/65-150.
Öffnungszeiten Standesamt
Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten kann per Telefon oder E-Mail ein Termin vereinbart werden. Es gelten folgende Zeiträume:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung:
Das Standesamt ist unter Tel.: 03763/65-420 sowie unter standesamt@glauchau.de erreichbar.
Es besteht die Möglichkeit, mit der Stadtverwaltung Glauchau verschlüsselt per E-Mail zu kommunizieren.
Für verschlüsselte elektronische Kommunikation nutzen Sie bitte ausschließlich das Secure Mailgateway (SMGW) des Freistaats Sachsen, für das Sie einen kostenfreien Zugang unter http://esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html beantragen können (Registrierung als passiver Nutzer).
Nach Einrichtung Ihres Zugangs können Sie über das SMGW an die Adressen buergerbuero@glauchau.de (Pass- und Melderecht, Gewerberecht und Wohngeld) sowie stadtverwaltung@glauchau.de (alle sonstigen Anliegen) verschlüsselte Nachrichten senden.
Weitere Informationen zum Secure Mailgateway finden Sie auch hier: http://esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html
Die sächsische Bauordnung benennt eine Vielzahl von Vorhaben, welche verfahrensfrei gestellt sind, d.h., die Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Hierzu finden sie nähere Informationen unter "Verfahrensfreie Bauvorhaben und Beseitigung von Anlagen".
Für alle nicht verfahrensfreien Vorhaben ist in Abhängigkeit von Art und Ort (z.B. Gebiet im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) des Bauvorhabens ein Genehmigungsverfahren oder eine Genehmigungsfreistellung durchzuführen. Bitte informieren Sie sich unter den nachstehenden Verwaltungsdiensten.
Aktueller Hinweis zur Standsicherheit von Gebäuden:
In Konsequenz des Einsturzes der Eissporthalle in Bad-Reichenhall wurden durch die Bauministerkonferenz "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten" erarbeitet. Diese Hinweise sind auf der Internetseite www.bauministerkonferenz.de unter Aktuelles verfügbar.