Öffnungszeiten Bürgerbüro
Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten kann per Telefon oder E-Mail ein Termin vereinbart werden. Es gelten folgende Zeiträume:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung:
Bürgerbüro und Wohngeldstelle unter Tel.: 03763/65-145, -148, -149 sowie unter buergerbuero@glauchau.de. Anfragen zu Gewerbeangelegenheiten bitte unter Tel.: 03763/65-150.
Öffnungszeiten Standesamt
Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten kann per Telefon oder E-Mail ein Termin vereinbart werden. Es gelten folgende Zeiträume:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung:
Das Standesamt ist unter Tel.: 03763/65-420 sowie unter standesamt@glauchau.de erreichbar.
Es besteht die Möglichkeit, mit der Stadtverwaltung Glauchau verschlüsselt per E-Mail zu kommunizieren.
Für verschlüsselte elektronische Kommunikation nutzen Sie bitte ausschließlich das Secure Mailgateway (SMGW) des Freistaats Sachsen, für das Sie einen kostenfreien Zugang unter http://esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html beantragen können (Registrierung als passiver Nutzer).
Nach Einrichtung Ihres Zugangs können Sie über das SMGW an die Adressen buergerbuero@glauchau.de (Pass- und Melderecht, Gewerberecht und Wohngeld) sowie stadtverwaltung@glauchau.de (alle sonstigen Anliegen) verschlüsselte Nachrichten senden.
Weitere Informationen zum Secure Mailgateway finden Sie auch hier: http://esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html
Wohnberechtigungsschein
Für geförderte Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Dieser kann im Bürgerbüro der Stadt Glauchau beantragt werden. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen, teilt Ihnen in aller Regel der Eigentümer / Verfügungsberechtigte des Wohnraumes mit.
Wohngeld
Wenn Sie zum Wohnen finanzielle Unterstützung benötigen, so können Sie einen Wohngeldantrag im Bürgerbüro Glauchau erhalten und stellen. Wird bereits Wohngeld gewährt, so sind Veränderungen z.B. in den Wohn- und Einkommensverhältnissen unverzüglich dem Bürgerbüro Glauchau zu melden.