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Amtliche Mitteilungen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Glauchau

Bekanntmachung
GROSSE KREISSTADT GLAUCHAU

Bekanntmachung

der Oberbürgermeisterwahl

der Großen Kreisstadt Glauchau

1. Wahltag und Tag der etwaigen Neuwahl
Die Oberbürgermeisterwahl findet am 8. Juni 2008 gemeinsam mit der Wahl des Landrates und des Kreistages des neu zu bildenden Landkreises Zwickau statt. Erhält kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 22. Juni 2008 eine Neuwahl statt.

2. Wahlvorschläge
2.1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Parteien, Wählervereinigungen und Einzelpersonen werden aufgefordert, Wahlvorschläge nach den folgenden Bestimmungen einzureichen.
2.2. Einreichungsfrist, Einreichungsort
Wahlvorschläge können ab 17. März 2008 beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Franz Brunner, im Ratshof, Zi. 4.09, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (Mo.+ Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Di. 9:00 - 18:00 Uhr, Do. 9:00 - 15:30 Uhr) eingereicht werden. Vorteilhaft ist eine vorherige Terminvereinbarung, damit die Wahlvorschläge sofort geprüft und eventuelle Mängel behoben werden können. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einreichung von Wahlvorschlägen bzw. die Behebung etwaiger Mängel nur nach Terminvereinbarung möglich. Spätester Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Behebung etwaiger Mängel ist der 12. Mai 2008, 18:00 Uhr.
Es ist zu beachten, dass der letzte Tag zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf einen Feiertag (Pfingstmontag) fällt. Diese Frist verlängert sich gemäß § 60 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) nicht.
Am 12. Mai 2008 (Pfingstmontag) ist die Einreichung von Wahlvorschlägen zwischen 17:00 und 18:00 Uhr möglich.
Wahlvorschläge für die etwaige Neuwahl können ab 9. Juni bis zum 11. Juni 2008, 18:00 Uhr an gleicher Stelle eingereicht werden. Die Wahlvorschläge der ersten Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.
2.3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Hinsichtlich Inhalt und Form der Wahlvorschläge sind die Bestimmungen der §§ 6 bis 6c und 41 des KomWG und des § 16 der Kommunalwahlordnung (KomWO) genau zu befolgen. Zu beachten ist, dass dem Wahlvorschlag alle notwendigen Anlagen beigefügt werden, insbesondere muss jeder Bewerber eine Erklärung nach § 41 (4) KomWG abgeben. Entsprechende Formulare hält die Stadtverwaltung unentgeltlich bereit (Fachbereich Zentraler Service – Informationstechnik, Statistik und Wahlen, Zimmer 4.32).

3. Unterstützungsunterschriften
3.1. Notwendigkeit von Unterstützungsunterschriften
Wahlvorschläge benötigen nach § 6b KomWG eine Anzahl von mindestens 100 Unterstützungs¬unterschriften. Ausgenommen davon sind Wahlvorschläge von Parteien, die im Sächsischen Landtag oder im Stadtrat vertreten sind. Dies gilt entsprechend für Wahlvorschläge von Wählervereinigungen, wenn sie von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten unterzeichnet sind, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören. Maßgebend dabei ist, dass die Wählervereinigung unter demselben Namen wie zur vorherigen Wahl auftritt, es muss sich nicht um den gleichen Personenkreis handeln. Außerdem benötigt der Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriften, der den Amtsinhaber als Bewerber enthält.
3.2. Leistung der Unterstützungsunterschriften
Unterstützungsunterschriften können nur Wahlberechtigte leisten, die nicht selbst Bewerber sind. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterschrift muss nach der Einreichung des Wahlvorschlages bis spätestens zum 12. Mai 2008, 18:00 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Glauchau während der Öffnungszeiten (Mo. 9:00 - 16:00 Uhr, Di. und Do. 9:00 - 18:00 Uhr, Mi. 9:00 - 15:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, jeden 1. und 3. Sa. 9:00 -12:00 Uhr) geleistet werden.
Es ist zu beachten, dass der letzte Tag zur Unterschriftsleistung auf einen Feiertag (Pfingstmontag) fällt. Diese Frist verlängert sich gemäß § 60 Abs. 1 KomWG nicht.
Am 12. Mai 2008 (Pfingstmontag) ist die Unterschriftsleistung zwischen 15:00 und 18:00 Uhr möglich.
Bei etwaiger Neuwahl müssen die Unterstützungsunterschriften bis 11. Juni 2008, 18:00 Uhr geleistet werden.
Dabei ist die Identität durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen. Wer aus gesundheitlichen Gründen gehindert ist, die Unterschrift im Ratshof zu leisten, kann die Unterzeichnung durch eine Erklärung vor einem Beauftragten der Stadtverwaltung ersetzen. Dies ist spätestens am 5. Mai 2008 schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahl¬ausschusses, Herrn Franz Brunner, zu beantragen.

4. Hauptamtlichkeit der Oberbürgermeisterstelle
Die Stelle des Oberbürgermeisters der Stadt Glauchau ist hauptamtlich.


Glauchau, den 17. März 2008



Stetter
Oberbürgermeister der Stadt Glauchau


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