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Bürgerservice

Der Bürgerservice bietet Ihnen einen Überblick über die Verwaltungsdienste der Stadt Glauchau. Neben Informationen zu einzelnen Verwaltungsdiensten und deren gesetzliche Grundlagen werden die erforderlichen Unterlagen, Öffnungszeiten und die anfallenden Gebühren genannt.
 
 
 

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 9.00 - 16.00 Uhr
Dienstag/ Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 15.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
1. und 3. Samstag 9.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Standesamt

Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

 

Lebenslagen-> Baumfällungen
Baumfällungen 
Hier finden Sie Informationen zur Fällung eines Baumes

Wenn Sie Bäume, Sträucher oder Hecken fällen möchten, dann ist eine Genehmigung auf der Grundlage der Baumschutzsatzung durch die Stadt Glauchau notwendig. Sollte die Fällung im Zeitraum vom März bis September eines jeden Jahres unumgänglich sein, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt des Landkreises Zwickau zu beantragen.

Nähere Informationen zum Thema Fällungen sowie einen Onlinezugriff auf die Baumschutzsatzung erhalten Sie unter dem Begriff "Baumfällgenehmigung".


Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant