Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag 9.00 - 16.00 Uhr
Dienstag/ Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 15.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
1. und 3. Samstag 9.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Standesamt
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Wenn Sie Bäume, Sträucher oder Hecken fällen möchten, dann ist eine Genehmigung auf der Grundlage der Baumschutzsatzung durch die Stadt Glauchau notwendig. Sollte die Fällung im Zeitraum vom März bis September eines jeden Jahres unumgänglich sein, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt des Landkreises Zwickau zu beantragen.
Nähere Informationen zum Thema Fällungen sowie einen Onlinezugriff auf die Baumschutzsatzung erhalten Sie unter dem Begriff "Baumfällgenehmigung".