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Zensus 2011

 

In Deutschland hat der Zensus 2011 begonnen – Die moderne Volkszählung. Dazu die wichtigsten Fakten.

Anders als bei traditionellen Volkszählungen werden beim registergestützten Zensus nicht mehr alle Einwohner befragt.

Lediglich ein Drittel der sächsischen Bürger wird direkt befragt. Für die Haushaltebefragung werden per Zufall Anschriften ausgewählt. Alle Personen, die an dieser Anschrift wohnen, werden um Auskunft gebeten. In Sachsen wird dies rund 380 000 Bürgerinnen und Bürger betreffen. Darüber hinaus werden auch ca. 60 000 Bewohner von
Gemeinschaftsunterkünften wie z. B. Studenten- oder Seniorenwohnheimen befragt. Weiterhin erhalten im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung alle rund 850 000 sächsischen Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum einen GWZ-Fragebogen per Post.
Die örtliche Erhebungsstelle in Glauchau ist zuständig für Lichtenstein, Bernsdorf, St. Egidien, Meerane, Schönberg und Glauchau. In diesem Erhebungsgebiet werden ca. 11 000 Bewohner befragt.

1. Wie läuft die Befragung ab?
Die Haushaltebefragung hat am 10.05.2011 begonnen. Die Befragungen beziehen sich immer auf den Stichtag 09.05.2011 um 24.00 Uhr.
Wer für die Befragung im Gebiet der örtlichen Erhebungsstelle Glauchau ausgewählt wurde, bekommt Besuch von einem Interviewer. Der Interviewer kündigt sich etwa 1 Woche vorher mit einem Ankündigungsflyer an. Es bestehen die Möglichkeiten den Fragebogen vom Interviewer ausfüllen zu lassen oder alternativ den Fragebogen selbst handschriftlich auszufüllen und an die örtliche Erhebungsstelle Glauchau zurückzusenden oder die Befragung im Internet durchzuführen.
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird postalisch durchgeführt. Auch hier besteht neben der postalischen Rücksendung die Möglichkeit den Fragebogen online auszufüllen.

2. Wer sind die Interviewer?
Für die örtliche Erhebungsstelle Glauchau werden ca. 130 Interviewer im Einsatz sein, die für Ihre Tätigkeit umfassend und ausführlich geschult wurden. Die Hauptbefragungszeit wird von Montag bis Freitag in den Nachmittags- und Abendstunden sein. Die Interviewer müssen stets Ihren Erhebungsbeauftragtenausweis mitführen.

3. Muss jeder an der Befragung teilnehmen?
Wer für die Befragung ausgewählt wurde, ist nach § 18 Zensusgesetz 2011 zur Auskunft verpflichtet. Die Antwort muss wahrheitsgemäß und vollständig sein. Wer seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt muss mit einem Zwangsgeld von bis zu 300 Euro rechnen.

4. Wird der Datenschutz gewährleistet?
Die beim Zensus 2011 erhobenen Daten dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Andere Behörden, wie z. B. das Finanzamt oder das Einwohnermeldeamt, haben keinen Zugriff auf die anonymisierten Daten, es gilt das sogenannte Rückspielverbot.

Weitere Informationen und Musterfragebögen finden Sie im Internet unter www.zensus2011.de.

Hotline Haushaltebefragung: 0800/5892849
Hotline Gebäude- und Wohnraumzählung: 0800/8099880


Die örtliche Erhebungsstelle ist für den Publikumsverkehr erreichbar unter:

Stadtverwaltung Glauchau
Örtliche Erhebungsstelle Zensus 2011
Markt 1, Zi. 2.20
08371 Glauchau
E-Mail: zensus2011_glauchau@statistik.sachsen.de
Tel.: 03763 - 4 29 60 26

Ihre Ansprechpartnerin ist Claudia Singer.

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
oder Termin nach Vereinbarung

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