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Förderverein Stadtkirche Sankt Georgen e.V.

 

Vereinsvorsitzender:

Superintendent Peter Heß

Telefon:

(03763) 509311

Fax:

e-mail:

suptur.glauchau@evlks.de

Zweck des Vereins:































(1)
Der Verein hat den Zweck, zur Erhaltung der Stadtkirche Sankt Georgen Glauchau beizutragen, in dem er ihren sakralen, geschichtlichen, kunsthistorischen und architektonischen Wert der Öffentlichkeit erschließt und die Nutzung entsprechend dem Charakter des Gebäudes fordert.

(2)
Dieser Zweck wird insbesondere verfolgt durch
- die Werbung für den Erhalt des Bauwerkes und die Erschließung aller zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden Möglichkeiten;
- die Beförderung des Wissens um und des Verständnisses für das Bauwerk;
- die vom Verein zu leistende Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung und Erhaltung von Sankt Georgen.

(3)
Der Verein widmet seine Arbeit dem in der Präambel und dem im Absatz 1 genannten Zweck für die Nutzung des Gebäudes als Kirche, als Raum der Besinnung und der gemeinsamen Kulturgeschichte. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke im Sinne des abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Mittel des Vereins und etwaige Überschüsse werden ausschließlich für die Satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet. Für die Erfüllung des Vereinszwecks bemüht sich der Verein auch um Zuwendungen und Spenden Dritter.


Präambel:














Die Stadtkirche Sankt Georgen ist neben dem Schloss das historisch bedeutendste Bauwerk in der Stadt Glauchau und ebenso wie der Bismarckturm weit über die Stadtgrenzen hinaus zu sehen.

Da in den vergangenen Jahrzehnten erforderliche Sanierungsmaßnahmen und Reparaturen nicht durchgeführt werden konnten, ist der Erhalt dieses Baudenkmales gefährdet. Sowohl die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde als auch die Stadt Glauchau sind allein nicht in der Lage, die notwendigen baulichen Maßnahmen selbst zu finanzieren.

Daher sind alle Christen, Bürger und Freunde der Stadt Glauchau aufgerufen, für die Erhaltung dieses besonderen Gebäudes einzutreten.

Aufnahmealter:

keine Begrenzung

Mitgliedsbeitrag:

60,00 €/Jahr

Der Verein hat der Veröffentlichung aller oben gemachten Angaben zugestimmt und sich verpflichtet, Änderungen umgehend an die Stadtverwaltung zur Korrektur der Seite zu melden. Für den Inhalt dieser Seite ist der Verein verantwortlich.